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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Leistungsumfang
Es gilt der vereinbarte Leistungsumfang. Die Reinigungs-arbeiten werden sachgemäß ausgeführt. Die zweckmäßige Behandlung des Reinigungsobjektes im Einzelfall bleibt dem fachmännischen Wissen des Auftragnehmers überlassen.

2. Laufzeiten
Der Reinigungsvertrag beginnt mit der ersten Reinigung und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Quartal gekündigt werden

3. Vergütungen
Es gilt die vereinbarte Vergütung. Lohnerhöhungen können entsprechend den Lohnvereinbarungen des Gebäudereinigerhandwerks nach vorheriger Ankündigung entsprechend weitergegeben werden. Dies gilt auch für durch Gesetzesänderungen bedingte Erhöhungen der Lohn- oder Lohnfolgekosten.

4. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Auftragnehmers.

5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung für ausgeführte Arbeiten im Rahmen des Vertrages erfolgt ganzjährig, bei vereinbarter Monatspauschale jeweils zum Monatsende. Sonderleistungen werden sofort nach Abschluß der Arbeiten aufgrund von Rapportbelegen, bzw. Lieferscheinen berechnet. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei verspäteter Zahlung können ab Fälligkeit Verzugszinsen sowie Mahnkosten in Rechnung gestellt werden. Die Firma hat nur ein einstufiges Mahnverfahren.

6. Reklamationen
Reklamationen über unzulängliche oder nicht ausgeführte Reinigungen werden nur anerkannt, wenn diese unverzüglich schriftlich oder fernmündlich nach Fertigstellung beim zuständigen Auftragnehmer angezeigt werden.

7. Haftpflichtschäden
Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haben Schäden, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeit verursachen, unverzüglich dem Auftraggeber zu melden. Der Auftragnehmer wird solche Schäden, die er zu vertreten hat, bis zu den nachstehend aufgeführten Höchstsummen ersetzen.
Es sind dies:
1.000.000,00 € für Personenschäden
250.000,00 € für Sachschäden
25.000,00 € für Vermögensschäden
15.000,00 € für Bearbeitungsschäden
15.000,00 € für Schlüsselverlust

8. Kostenanschläge
Kostenanschläge, Entwürfe, Zeichnungen, Leistungs-beschriebe und Berechnungen bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen ohne Zustimmung weder genützt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages, bzw. bei Beendigung des Vertrages umgehend an den Auftragnehmer zurückzugeben.

9. Gerichtsstand
Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

Schlereth GmbH
Gebäudereinigung

Am Pfanderling 68
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